Was ist eine Reitlehrer-Haftpflichtversicherung?

Gemäß §823 BGB sind freiberufliche Reitlehrer für Schäden verantwortlich, die während des Reitunterrichts und durch ihre Fahrlässigkeit entstanden sind. Ganz gleich, ob es sich dabei um entgeltliche oder unentgeltliche Reitstunden handelt: Im Schadensfall haften der Lehrer mit seinem gegenwärtigen und zukünftigen Privatvermögen. Um sich also vor einem finanziellen Ruin zu schützen, ist eine Reitlehrerhaftpflichtversicherung eine sinnvolle und wichtige Absicherung. Diese leistet bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden und übernimmt die Kosten im Rahmen der vereinbarten Versicherungssummen.

Was kostet eine Reitlehrerhaftpflichtversicherung?

Die Prämie hängt von unterschiedlichen Faktoren ab

  • Tätigkeit
  • Jahresumsatz
  • Höhe der Deckungssumme
  • etc.

Wer braucht eine Reitlehrerhaftpflichtversicherung?

Die Haftpflichtversicherung für Reitlehrer, Kutschfahrlehrer und Bereiter bietet viele gute Gründe, sich rundum sicher zu fühlen. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht als / für [Auszug]

  • angestellter Reitlehrer *
  • freiberuflicher Reitlehrer *)
  • Bereiter *)
  • Kutschfahrlehrer für Kutschen/Planwagen *)
  • die Erteilung von Reit- oder Kutschfahrunterricht in Theorie und Praxis,
  • die Aufsichtsführung über Reit- oder Kutschfahrschüler,
  • die Leitung und/oder Beaufsichtigung von Ausritten oder Ausfahrten im Rahmen des Reit- oder Kutschfahrunterrichts,
  • die Leitung und/oder Beaufsichtigung von Reit- oder Kutschfahrprüfungen,
  • die Durchführung von Veranstaltungen und Ausflügen und die aus den damit verbundenen Aufenthalten in Herbergen
  • die Verwendung von Übungsgeräten zu Unterrichtszwecken
  • das Einreiten/die Ausbildung fremder Pferde.

*) auch ohne Prüfung

Warum braucht man eine Reitlehrerhaftpflicht-Versicherung?

Schadenbeispiel: Bei einem gemeinsamen Ausritt geht das Pferd des Reitschülers durch. Der Reitschüler stürzt und verletzt sich. Der Reitlehrer hatte dem Reitschüler ein für dessen Reitkenntnisse noch zu schwieriges Pferd gegeben. Er haftet gegenüber dem Reitschüler aus Verschulden. Die Krankenkasse des Reitschülers möchte die entstandenen Behandlungskosten erstattet bekommen.

Weitere Fragen zu diesem Thema, die wir Ihnen gerne beantworten:

  1. Was ist eine Reitlehrerhaftpflichtversicherung und welche Art von Schäden deckt sie ab?
  2. Wie hoch ist die Deckungssumme und welche spezifischen Risiken sind in der Reitlehrerhaftpflichtversicherung enthalten?
  3. Wie werden die Prämien für die Reitlehrerhaftpflichtversicherung berechnet und welche Faktoren beeinflussen sie?
  4. Gibt es spezifische Voraussetzungen oder Standards, die erfüllt werden müssen, um eine Reitlehrerhaftpflichtversicherung abzuschließen?
  5. Was passiert, wenn ein Reitschüler oder Dritte durch ein Pferd verletzt werden?
  6. Was ist, wenn ein Pferd während einer Reitstunde Schäden an Eigentum verursacht?
  7. Wie schnell kann ich im Falle eines Schadens mit Unterstützung und Schadensregulierung rechnen?
  8. Gibt es Einschränkungen in Bezug auf die Größe oder Art des Betriebs, um eine Reitlehrerhaftpflichtversicherung abzuschließen?
  9. Was ist, wenn ich Pferde anderer Personen auf meinem Betrieb unterrichte – bin ich durch die Reitlehrerhaftpflichtversicherung auch für diese Pferde abgedeckt?
  10. Was ist, wenn ich in einer anderen Einrichtung unterrichte – bin ich durch die Reitlehrerhaftpflichtversicherung auch in diesem Kontext abgedeckt?
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Reiten ohne Helm

Laut einer Studie sind bei 25% aller Reitunfällen der Kopf des verunfallten Reiters betroffen. Dementsprechend wichtig ist es, dass sowohl der Reitlehrer, als auch der Reitschüler stets darauf achten, stets einen Helm beim Reiten zu tragen.

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