Was ist eine Reitlehrer-Haftpflichtversicherung?

Gemäß §823 BGB sind freiberufliche Reitlehrer für Schäden verantwortlich, die während des Reitunterrichts und durch ihre Fahrlässigkeit entstanden sind. Ganz gleich, ob es sich dabei um entgeltliche oder unentgeltliche Reitstunden handelt: Im Schadensfall haften der Lehrer mit seinem gegenwärtigen und zukünftigen Privatvermögen. Um sich also vor einem finanziellen Ruin zu schützen, ist eine Reitlehrerhaftpflichtversicherung eine sinnvolle und wichtige Absicherung. Diese leistet bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden und übernimmt die Kosten im Rahmen der vereinbarten Versicherungssummen.

Was kostet eine Reitlehrerhaftpflichtversicherung?

Die Prämie hängt von unterschiedlichen Faktoren ab

  • Tätigkeit
  • Jahresumsatz
  • Höhe der Deckungssumme
  • etc.

Wer braucht eine Reitlehrerhaftpflichtversicherung?

Die Haftpflichtversicherung für Reitlehrer, Kutschfahrlehrer und Bereiter bietet viele gute Gründe, sich rundum sicher zu fühlen. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht als / für [Auszug]

  • angestellter Reitlehrer *
  • freiberuflicher Reitlehrer *)
  • Bereiter *)
  • Kutschfahrlehrer für Kutschen/Planwagen *)
  • die Erteilung von Reit- oder Kutschfahrunterricht in Theorie und Praxis,
  • die Aufsichtsführung über Reit- oder Kutschfahrschüler,
  • die Leitung und/oder Beaufsichtigung von Ausritten oder Ausfahrten im Rahmen des Reit- oder Kutschfahrunterrichts,
  • die Leitung und/oder Beaufsichtigung von Reit- oder Kutschfahrprüfungen,
  • die Durchführung von Veranstaltungen und Ausflügen und die aus den damit verbundenen Aufenthalten in Herbergen
  • die Verwendung von Übungsgeräten zu Unterrichtszwecken
  • das Einreiten/die Ausbildung fremder Pferde.

*) auch ohne Prüfung

Warum braucht man eine Reitlehrerhaftpflicht-Versicherung?

Schadenbeispiel: Bei einem gemeinsamen Ausritt geht das Pferd des Reitschülers durch. Der Reitschüler stürzt und verletzt sich. Der Reitlehrer hatte dem Reitschüler ein für dessen Reitkenntnisse noch zu schwieriges Pferd gegeben. Er haftet gegenüber dem Reitschüler aus Verschulden. Die Krankenkasse des Reitschülers möchte die entstandenen Behandlungskosten erstattet bekommen.

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Reiten ohne Helm

Laut einer Studie sind bei 25% aller Reitunfällen der Kopf des verunfallten Reiters betroffen. Dementsprechend wichtig ist es, dass sowohl der Reitlehrer, als auch der Reitschüler stets darauf achten, stets einen Helm beim Reiten zu tragen.